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SIGEKO





SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Am 1. Juli 1998 trat die Baustellenverordnung in Kraft. Diese Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen verpflichtet den Bauherrn Unfälle aufgrund Planungsfehler und mangelnde Organisation durch die Bestellung geeigneter Gesundheitsschutz- und Sicherheitskoordinatoren zu vermeiden.

Im Bereich SiGeKo bieten wir für

  • Wohnungsbau
  • Industriebau
  • Anlagenbau
  • Erneuerbare Energien

folgende Leistungen:

  • in der Planungsphase:
    • Analyse während der einzelnen Planungsphasen auf Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung
    • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) nach RAB 31
    • Vorankündigung gemäß §2 der BaustellV
    • Erstellung der Unterlage bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz für spätere Wartungsarbeiten und Instandhaltungsarbeiten

  • in der Ausführungsphase:
    • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach RAB 30
    • Koordination der Maßnahmen nach §4 ArbSchG
    • Durchführung und Protokollierung von Sicherheitsbegehungen
    • Überprüfung auf Einhaltung der Baustellenordnung und Baustellenverordnung
    • Fortschreibung des SiGe-Plans