SIGEKO
SiGeKo – Sicherheits- und GesundheitsschutzkoordinatorAm 1. Juli 1998 trat die Baustellenverordnung in Kraft. Diese Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen verpflichtet den Bauherrn Unfälle aufgrund Planungsfehler und mangelnde Organisation durch die Bestellung geeigneter Gesundheitsschutz- und Sicherheitskoordinatoren zu vermeiden.
Im Bereich SiGeKo bieten wir für
- Wohnungsbau
- Industriebau
- Anlagenbau
- Erneuerbare Energien
folgende Leistungen:
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in der Planungsphase:
- Analyse während der einzelnen Planungsphasen auf Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan) nach RAB 31
- Vorankündigung gemäß §2 der BaustellV
- Erstellung der Unterlage bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutz für spätere Wartungsarbeiten und Instandhaltungsarbeiten
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in der Ausführungsphase:
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination nach RAB 30
- Koordination der Maßnahmen nach §4 ArbSchG
- Durchführung und Protokollierung von Sicherheitsbegehungen
- Überprüfung auf Einhaltung der Baustellenordnung und Baustellenverordnung
- Fortschreibung des SiGe-Plans